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Home News Ticker Geld vom Staat Förderrichtlinie KlimaWildnis noch bis 31.12.2027 gültig

Förderrichtlinie KlimaWildnis noch bis 31.12.2027 gültig

Das Hinweisschild "Kernfläche Naturschutz" am Baum ist längst eingewachsen (c) HESSENMAGAZIN.de
Das Hinweisschild "Kernfläche Naturschutz" am Baum ist längst eingewachsen (c) HESSENMAGAZIN.de

[Hessen] Einst war ein Naturpark das Optimum für den Naturschutz. Besondere Stellen wie der Alteburgkopf bei Schotten gehörten dabei früh schon zu den nutzungsfreien Prozessschutzflächen von HessenForst: Festgelegt als dauerhaft unbewirtschafteter Altbuchenwald (in diesem Fall mit Felsengeotop) zählen sie seither zu den seltenen "Wildnisentwicklungsbereichen" im Vogelsberg.

Hinweisschild (c) HESSENMAGAZIN.de

Was anscheinend noch nicht umfassend bekannt wurde: Mit dem Inkrafttreten der "Förderrichtlinie KlimaWildnis" am 5. November 2024 eröffnete der Bund neue Handlungsspielräume für Kommunen, natürliche Klimaschutzmaßnahmen vor Ort zu stärken.

Die Richtlinie fördert den Ankauf und die Sicherung von Flächen, „auf denen sich die Natur dauerhaft nach eigenen Regeln entwickeln kann“, und unterstützt damit inzwischen wichtige Strategien zur Klimaanpassung und Biodiversitätssicherung.

Für Städte, Gemeinden und Landkreise ist die Richtlinie besonders relevant, weil sie den Erwerb geeigneter Wildnisflächen mit bis zu 95 Prozent, in Ausnahmefällen sogar 100 Prozent, finanziert. Gefördert werden Flächen ab 50 Hektar sowie alte Laubwälder, Moore, Seen- und Auenbereiche bereits ab 25 Hektar. Ziel ist die jährliche Sicherung von bis zu 1.000 Hektar neuer KlimaWildnis-Flächen.

Zusätzlich können Kommunen eine Förderung für KlimaWildnisBotschafter*innen beantragen. Diese sollen regionale Akteurinnen und Akteure beraten, Flächenpotenziale identifizieren, Projekte initiieren und über Fördermöglichkeiten informieren – ein direkter Gewinn für kommunale Klimaanpassungsprozesse.

Anträge können fortlaufend über Easy‑Online gestellt werden. Die Abwicklung übernimmt die Projektträgerin ZUG gGmbH: www.z-u-g.org/klimawildnis/foerderrichtlinie-klimawildnis/

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Gut zu wissen

Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH setzt im Auftrag des Bundesumweltministeriums Förderprogramme für Klima‑, Umwelt‑ und Naturschutz um. Sie prüft Anträge, berät Kommunen und Organisationen und begleitet Projekte bis zur Umsetzung. Als bundeseigene Projektträgerin sorgt sie dafür, dass Fördermittel transparent und wirkungsorientiert eingesetzt werden. Die ZUG arbeitet bundesweit mit Fachbehörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen und betreibt Standorte in Berlin, Bonn und Cottbus.


 

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

 

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