[Deutschland] Ab dem 19. Juli 2026 verbietet eine neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) großen Unternehmen grundsätzlich die Entsorgung oder Vernichtung von unverkauften Textilien, Schuhen und bestimmten Modeaccessoires. Ziel dieser Regelung ist es, der massenhaften Vernichtung von Neuware, die insbesondere durch Überproduktion und Retouren im Online-Handel entsteht, entgegenzuwirken und den Ressourcenverbrauch zu senken.
Statt der Vernichtung sollen Waren künftig weiterverkauft, gespendet, wiederverwendet oder aufgearbeitet werden.
Neben dem Vernichtungsverbot sind Unternehmen zudem dazu verpflichtet, die Mengen der entsorgten Produkte offenzulegen. Die neuen Vorschriften betreffen zunächst Großunternehmen, während für mittelgroße Unternehmen eine Übergangsfrist bis zum 19. Juli 2030 gilt; Kleinst- und Kleinunternehmen sind von der Regelung ausgenommen.
Ausnahmen vom Vernichtungsverbot sind lediglich in begründeten Fällen zulässig, etwa aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen oder bei starker Beschädigung der Ware.
Die Maßnahme ist ein zentrales Instrument der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie, um nachhaltigere Produktionsweisen zu fördern und die ökologischen Folgen der Wegwerfgesellschaft zu begrenzen.
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Quelle Text: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)





















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