[Deutschland] Handgemacht gilt als qualitativ wertvoll. Wenigstens bei Suppe, Kuchen oder einem Schaukelpferd aus Holz. Doch in unserer Welt der Dosensuppen, Förderbänder, automatischen Abläufe und Aufbauanleitungen von Möbeln sowie ähnlichem will diesen Anspruch keiner mehr erfüllen. Wir als Konsumenten haben uns auch längst den Vorgaben der Wirtschaft gefügt, weil dadurch vieles billiger geworden ist. Nun geht es in die nächste Runde. Dienstleistungen, wie Beratungen und Angebotserstellungen werden inzwischen kostenlos von Robots per KI erledigt.
Selbst schuld, könnte man sagen, wenn wir uns darauf einlassen. Doch vieles ist für uns nicht nicht erkennbar. Schön, wenn das mal zur Sprache kommt, wie zum Beispiel bei der Stiftung Warentest, die in ihrer Septemberzeitschrift 2025 das Thema aufgreift: "Undurchsichtige KI-Entscheidungen - Stiftung Warentest erklärt, wie sich Verbraucher wehren können".
Viel zu oft ist der Einsatz von KI - künstlicher Intelligenz verschleiert. Hinweise darauf geben eventuell ungewöhnlich schnelle Bearbeitungszeiten, beispielsweise bei Kreditanträgen, Versicherungsangeboten oder Bewerbungen. Oder Wörter wie Scoring (Bewertung nach Punkten) oder Profiling (Analyse anhand persönliche Dalen) deuten auf eine „automatisierte Verarbeitung“ hin. Eventuell enthalten auch die Datenschutzerklärungen oder Nutzungsbedingungen entsprechende Hinweise, dass KI verwendet wird.
Laut Datenschutz-Grundverordnung (Art. 22 DSGVO) haben Nutzer:innen das Recht, nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen zu sein, die rechtliche oder erhebliche Auswirkungen haben. Sie können menschliches Eingreifen verlangen, ihre Sichtweise darlegen und Entscheidungen anfechten.
Auf Seite 24 ist ein Musterbrief als "Auskunftsersuchen und Überprüfung automatisierter Entscheidungen gemäß Artikel 22 DSGVO" abgedruckt, mit dem man nachhaken kann. Doch der Verfasser des Artikels macht wenig Hoffnung auf eine zufriedenstellende Lösung: "Da ist noch Luft nach oben.“
So what!
Mehr dazu: www.test.de/KI-und-Verbraucherrechte-Wie-Algorithmen-ueber-unser-Leben-entscheiden-6236140-0/ <-KLICK
Gut zu wissen: KI und Datenschutz
Per EU AI Act <-KLICK erhalten Bürgerinnen und Bürger seit 2024 mehr Schutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz – insbesondere in sensiblen Bereichen. Die Verordnung schreibt klare Regeln vor und soll durch eine zentrale Stelle, etwa bei der Bundesnetzagentur, überwacht werden.
Der EU AI Act ist das erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Europa und verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko für Grundrechte oder Sicherheit, desto strenger die Anforderungen.
Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO ermöglicht es zudem, im Zweifel Begründungen zu fordern, um die Bewertungsfaktoren herauszufinden und Widerspruch einlegen zu können.
PS: AI (Artificial Intelligence) ist KI
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de