Beispiel: Aufforstung (c) HESSENMAGAZIN.de
[Hessen] Der Hessische Landtag hat ein modernisiertes Waldgesetz für Hessen verabschiedet. Das soll Bürokratie reduzieren, Waldbrandschutz stärken und 10 % der Staatswaldfläche als gesetzlich geschützten Naturwald unter Schutz stellen. So will man den klimafesten Waldumbau und eine ausgewogene Nutzung fördern. Die wesentliche Punkte bedeuten u. a. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden vereinfacht, die Ersatzaufforstung wird erleichtert und die Walderhaltungsabgabe praxisnah gestaltet. Zudem wird für den Waldbrandschutz die Zusammenarbeit mit Feuerwehren verstärkt.
Klingt vernünftig. Doch was soll im Einzelnen denn geschehen?
Kommentar: Ein Waldgesetz zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Das modernisierte Waldgesetz klingt nach einem Rundumschlag: weniger Bürokratie, mehr Waldbrandschutz, 10 % Naturwälder, schnellere Verfahren. Auf dem Papier wirkt das wie der große Befreiungsschlag für Förster, Kommunen und Waldbesitzende. In der Praxis bleibt allerdings offen, wie viel davon wirklich im Wald ankommt.
Die Vereinfachungen bei Genehmigungen sind sinnvoll – gerade bei Ersatzaufforstungen, die bisher oft an Formularen statt an fehlenden Flächen scheiterten. Auch der Waldbrandschutz braucht dringend verbindlichere Strukturen. Dass die Zusammenarbeit mit Feuerwehren jetzt gesetzlich festgeschrieben wird, ist überfällig, aber kein Gamechanger, solange Personal und Ausstattung vielerorts knapp bleiben.
Die gesetzliche Festschreibung von 10 % Naturwäldern im Staatswald klingt nach großem Wurf, ist aber vor allem eine juristische Nachholung dessen, was forstlich längst Praxis war. Politisch gut verkaufbar, ökologisch solide, aber kein radikaler Schritt.
Nicht festgelegt ist, wie der „klimafeste Waldumbau“ tatsächlich beschleunigt werden soll. Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen – aber keine zusätzlichen Ressourcen. Ohne mehr Personal in Forstämtern, ohne langfristige Finanzierung und ohne klare Prioritäten bleibt der Umbau ein Dauerprojekt mit Ansage, aber ohne Turbo.
Unterm Strich: Das neue Waldgesetz ist ein ordentlicher Werkzeugkasten, aber kein Wundermittel. Es räumt auf, sortiert neu und schafft Rechtssicherheit. Was daraus wird, entscheidet sich dann draußen – zwischen Wald und Holz, Trockenstress und Feuerwehreinsatzplan.
Doch der erste Silberstreif am Horizont lässt hoffen
Das eben veröffentlichte Lokale Naturschutzkonzept des Forstamts Schotten für den Staatswald zeigt, wie die Novelle des Hessischen Waldgesetzes vor Ort im Vogelsberg angegangen wird: Es übersetzt die gesetzlichen Vorgaben in konkrete, flächenscharfe Maßnahmen — von der Ausweisung und Pflege geschützter Naturwaldflächen über Arten‑ und Habitatpatenschaften bis hin zu konkreten Ersatzaufforstungs‑ und Brandschutzmaßnahmen. Solche Konzepte schaffen die fachliche Praxis :-)
Gut zu wissen
Gezielte Maßnahmen vor Ort für Arten- und Biotopschutz
Das Forstamt Schotten stellt sein Lokales Naturschutzkonzept (LNK) vor und setzt damit einen wichtigen Meilenstein für den Naturschutz im hessischen Staatswald.
Alle 39 Forstämter von HessenForst haben ein individuelles Konzept erarbeitet. Grundlage war die flächendeckende Analyse der bekannten Arten und Lebensräume. Hinzu kamen wertvolle Beiträge der vor Ort tätigen Försterinnen und Förster sowie aus dem ehrenamtlichen Naturschutz.
Entstanden ist eine maßgeschneiderte Planung von Naturschutzmaßnahmen zur Förderung und Sicherung der biologischen Vielfalt im Staatswald. Die LNKe bilden zugleich eine verbindliche Planungsgrundlage für die forstliche Bewirtschaftung und sollen in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden.
„Ich sehe im Lokalen Naturschutzkonzept einen wichtigen Baustein, um Verantwortungsarten wie Schwarzstorch, Rotmilan, Waldschnepfe, u.a. zu unterstützen und ihre Lebensräume dauerhaft zu sichern.“ erklärt Revierleiter Axel Rockel.
Wichtiger Bestandteil sind die vom Forstamt übernommenen Arten- und Habitatpatenschaften für den Rotmilan und die Kugelige Teufelskralle oder für Waldwiesen und Quellen. Die Patenschaften beinhalten gezielte Maßnahmen zur Förderung dieser Arten und Habitate, wie z. B. die Wiederherstellung verbuschter und verbrachter Waldwiesen und deren naturschutzfachlich ausgerichtete Pflege.
Lokale Naturschutzkonzepte: www.hessen-forst.de/naturschutz/lokale-naturschutzkonzepte-der-forstaemter.
Quelle: Forstamt Schotten
Das auch noch: Der Wald bleibt ein Generationenvorhaben
Die neue Waldzustandserhebung des Bundes für 2025 zeigt ein stabilisiertes, aber weiterhin kritisches Bild der deutschen Wälder. Langfristig setzt sich der Trend fort, der seit 1984 beobachtet wird: Kronenverlichtungen nehmen kontinuierlich zu. Ihr Niveau bleibt in 2025 hoch, der Zustand vor den Dürrejahren wurde nicht wieder erreicht. Das heißt: Weiterhin schlechter Zustand, vier von fünf Bäumen leiden unter Trockenheit, Schädlingen und Altlasten.
Geschädigte Bäume (c) HESSENMAGAZIN.de
Auffällig bleibt das ungleiche Bild der Baumarten
- Die Fichte weist eine leichte Verbesserung auf, mit weniger deutlicher Verlichtung und einer deutlich gesunkenen Absterberate.
- Auch die Buche zeigt Entspannung, ihre Verlichtungswerte sinken spürbar.
- Die Kiefer hingegen verschlechtert sich deutlich, der Anteil gesunder Bäume nimmt ab.
- Die Eiche bleibt unverändert kritisch, mit weiterhin über der Hälfte deutlich verlichteter Kronen.
Bundesminister Alois Rainer betont deswegen die Bedeutung des Waldumbaus hin zu klimaresilienten Mischwäldern und verweist auf Bürokratieabbau und Förderprogramme. Es stehen dafür über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz im Jahr 2026 bis zu 100 Millionen Euro an Bundesmitteln bereit. Ergänzend honoriert das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zusätzliche Klima‑ und Biodiversitätsleistungen im Wald.
Infos dazu: www.bmleh.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/waldzustandserhebung.html
Original Pressemeldung des Hessischen Ministeriums: Neues Waldgesetz
Der Hessische Landtag hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes verabschiedet. Mit einer moderaten Novelle des bewährten Gesetzes schafft das Land damit neue rechtliche Grundlagen für zukunftsfeste Wälder und erleichtert zugleich wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein, alle Waldfunktionen in einen fairen Ausgleich zu bringen und den klimafesten Waldumbau voranzubringen. Wir müssen Arten- und Klimaschutz mit der Erholungs- und Nutzungsfunktion in einen fairen Ausgleich bringen. Dafür brauchen unsere Försterinnen und Förster die Freiheit, mit ihrer Fachkompetenz die nötigen Maßnahmen umsetzen zu können. Das neue Waldgesetz stärkt ihre Position", erklärte Forstminister Ingmar Jung.
Waldbegriff modernisiert, Aufforstung vereinfacht
Mehr Flexibilität und mehr Vertrauen in die Praxis kennzeichnen die bisherige Forstpolitik der Landesregierung: So sorgen bereits die neuen Waldentwicklungsziele, die neue Forstliche Förderung sowie das FSC-Moratorium für die Zukunftsfähigkeit des multifunktionalen Waldes. Neben dem Management des Waldes hat das neue Waldgesetz auch die Naturwälder im Fokus: Zehn Prozent der hessischen Staatswaldfläche werden erstmals gesetzlich unter Schutz gestellt. „Damit legen wir auch den Schutz der Naturwälder in die Hände der Försterinnen und Förster – denn da gehört er hin“, betonte Forstminister Jung.
Mit dem neuen Waldgesetz werden zudem rechtssichere Schutzkategorien geschaffen und die Walderhaltungsabgabe praxisnah ausgestaltet. Das sorgt für Entbürokratisierung und Planungssicherheit: „Wir halten den Schutz von Bannwäldern hoch, schaffen zugleich rechtssichere Möglichkeiten zur regionalen und damit klimaschonenden Rohstoffgewinnung“, sagte Jung. Infrastruktur und Rohstoffgewinnung können künftig Hand in Hand gehen mit Walderhalt und einer zukunftsfähigen Waldentwicklung. Auch bei der Ersatzaufforstung, also der Pflicht zur Wiederherstellung von Wald nach einer Rodung, sorgt das Gesetz für Vereinfachung und schnellere Verfahren, ohne den Walderhalt in Frage zu stellen. Das hilft Waldbesitzern und Projektträgern und stellt langfristig sicher, dass hessische Wälder davon profitieren.
Bessere Vorsorge gegen Waldbrände
Die Zahl der Waldbrände in Hessen nimmt seit Jahren zu, mit dem bisherigen Höchststand von mehr als 260 Brandereignissen im Jahr 2022. Das neue Gesetz stärkt deshalb die Vorsorge: „Wir schützen den Wald gemeinsam mit unseren Forstbehörden und den Feuerwehren. Die gute Zusammenarbeit wird künftig noch besser, etwa durch die flächendeckende Bereitstellung von Waldbrandeinsatzkarten“, erklärte Forstminister Jung.
Hintergrund: Ein modernes Gesetz mit Augenmaß
Das Hessische Waldgesetz stammt in seiner Grundstruktur aus dem Jahr 2013. Die nun beschlossenen Änderungen stellen keine komplette Neuausrichtung dar, sondern sind eine gezielte Modernisierung. Ziel ist ein handhabbares, zukunftsfestes Gesetz, das Waldnutzung und Waldschutz im Gleichgewicht hält. Forstminister Jung: „Wir stärken den Wald und die Menschen, die ihn schützen, bewirtschaften und besuchen.“
Quelle Text: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Zusammenstellung und Ergänzungen: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de




















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