Kommentar von Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de
[Deutschland] Das muss man sich mal gedanklich "auf der Zunge zergehen" lassen: Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union hat es versäumt, die Nitrat-Belastung unseres Wassers (Grund- und Oberflächengewässer) zu verringern. Es gab und gibt dazu eine EU-gesetzliche Verpflichtung sowie eine dringende Notwendigkeit, denn unser Trinkwasser wird daraus gewonnen!
Runtergebrochen auf ein heimisches Umfeld könnte man sagen: Ein Familienmitglied hat den Mülleimer nicht wie versprochen ausgeleert und bekommt nun das Taschengeld gesperrt oder muss zur Strafe den Hof kehren.
Auf Deutschland-Ebene sind das Strafzahlungen, die gerichtlich angeordnet werden und u. U. bei den Fördergeldern aus der Union abgezogen werden.
Oder wir als Steuerzahler zahlen sie in den großen Regierungshaushaltstopf ein - meistens ohne es zu wissen.
Tja, wie es auch in der Familie so üblich ist: Mutter Greenpeace bringt es auf den Punkt (schimpft) und das Familienmitglied redet sich heraus. Was eine Seite eine Klage vor Gericht nennt, ist in der Gegenposition "nur" ein Mahnschreiben. Und wie üblich in solchen Situationen wendet man sich an die Öffentlichkeit und schickt Pressemledungen raus, um "Stimmung" zu machen oder zur allgemeinen Meinungsbildung beizutragen...
Regeln zu Verfahren bei Verstößen gegen das EU-Recht : HIER <-KLICK
Nachtrag: Nach dem Verstoß gegen EU-Recht (2018) verlangte die EU strengere Maßnahmen. Deutschland verschärfte daraufhin seine Düngevorschriften und passte weitere Regelungen an.
Hohe Strafzahlungen standen zeitweise im Raum, konnten jedoch abgewendet werden. Die EU-Kommission stellte das Verfahren 2023 ein, nachdem sie die ergriffenen Maßnahmen als ausreichend bewertet hatte.
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de