Herdenschutz...? Schafherde im Vogelsberg (c) HESSENMAGAZIN.de
[Hessen] Das Wolfzentrum Hessen informiert, dass die geplante "Entnahme" (Abschuss) von zwei jungen Wölfen im Lahn‑Dill‑Kreis vorerst gestoppt wurde. Ein anerkannter Naturschutzverband hatte gegen die entsprechende Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel Klage und Eilantrag gestellt. Das Regierungspräsidium folgt der gerichtlichen Vorgabe und hat die Verfügung einstweilen außer Vollzug gesetzt. Das Gericht hat entschieden, dass bis zur weiteren Prüfung keine Maßnahmen gegen die Tiere durchgeführt werden dürfen.
Das Wolfzentrum weist darauf hin, dass der Beschluss keine endgültige Entscheidung bedeutet. Er dient lediglich dazu, vollendete Tatsachen zu verhindern, bis das Gericht den Fall vollständig geprüft hat.
Die Allgemeinverfügung des RP Kassel: HIER <-KLICK
Das Wolfzentrum Hessen weist darauf hin, dass wirksamer Herdenschutz der zentrale Baustein zur Vermeidung von Wolfsübergriffen ist. Fachgerechte Schutzmaßnahmen – insbesondere elektrische Zäune, Herdenschutzhunde und ein angepasstes Weidemanagement – reduzieren das Risiko von Nutztierrissen nachweislich.
Im Zusammenhang mit der außer Vollzug gesetzten Allgemeinverfügung betont das Wolfzentrum, dass die Prüfung vorhandener Herdenschutzmaßnahmen ein wesentlicher Bestandteil jeder behördlichen Entscheidung zur Wolfsentnahme ist. Denn Herdenschutz macht Abschüsse meist überflüssig und ist rechtlich relevant, weil Wolfsentnahmen nur zulässig sind, wenn Herdenschutz zumutbar und umgesetzt wurde.
Mehr dazu: Landesbetrieb HessenForst - Wolfszentrum Hessen: HIER <-KLICK
Quelle Text: Regierungspräsidium Kassel, Ergänzungen Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de