[Hessen] Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen hat die Hundesteuer in den hessischen Kommunen verglichen und große Unterschiede festgestellt. Die höchste Steuer für den ersten Hund zahlen Halter in Wiesbaden und Bad Karlshafen mit jeweils 180 Euro jährlich, während der erste Hund in Eschborn steuerfrei ist.
Im Jahr 2026 erhöhten 44 Städte und Gemeinden ihre Hundesteuer. Die stärkste Anhebung gab es in Rodgau (+60 Euro), gefolgt von Kriftel und Gilserberg (+40 Euro). Nur Bad Zwesten senkte die Steuer. Der Durchschnitt für den ersten Hund liegt nun bei 70 Euro pro Jahr.
Auch bei sogenannten gefährlichen Hunden variieren die Sätze stark. Spitzenreiter ist Biebertal mit 1.300 Euro jährlich, während 29 Kommunen auf einen besonderen Steuersatz verzichten. Durchschnittlich werden für diese Hunde 560 Euro erhoben.
Der BdSt Hessen erneuert deshalb seine Forderung nach Abschaffung der Hundesteuer. Die Steuer sei willkürlich, verursache hohen Verwaltungsaufwand und bringe vielerorts nur geringe Einnahmen. Ein Hund sei heute kein Luxusgut mehr, sondern oft ein Familienmitglied und sozialer Begleiter. Zudem sei die Hundesteuer nicht zweckgebunden und finanziere weder Hundekotbeseitigung noch zusätzliche Infrastruktur für Hundehalter.
Hundehalter sollten dennoch die örtlichen Satzungen prüfen, da zahlreiche Ermäßigungen und Befreiungen möglich sind, etwa für Assistenz-, Jagd-, Dienst- oder Tierheimhunde sowie teilweise für Inhaber eines Hundeführerscheins oder Empfänger von Sozialleistungen.
Quelle Text: Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen