[EU] Ab 27. September 2026 soll eine "EmpCo‑Richtlinie" mit neuen Regeln für Umwelt‑ und Nachhaltigkeitsaussagen "Greenwashing" verhindern. Genauer gesagt, soll die EU-Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition) Verbraucherinnen und Verbraucher beim grünen Wandel stärken. Äh, was?
Fangen wir an mit Greenwashing (Grünfärberei / Vortäuschung falscher Tatsachen): Damit wollen Unternehmen sich umweltfreundlicher, sauberer und "grün-natürlich" darstellen, als sie eigentlich sind. Da geht nicht darum, die Umwelt zu schützen, sondern das eigene Image aufzuhübschen, damit die Kunden mit einem guten Gefühl bei ihnen einkaufen.
Wir haben weiter recherchiert, um auch die Geschichte mit dem grünen Wandel (Green Transition) zu verstehen, also den "weltweiten Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft, um den Klimawandel einzudämmen, Umweltzerstörung zu stoppen und Ressourcen nachhaltig zu nutzen".
WOW, früher hat man einfach "umweltfreundich" gesagt 
Die Grüne Transformation ruht auf vier Säulen:
- Umbau der Energieversorgung: Strom aus Wind und Sonne sowie die Nutzung von Wasserstoff sollen Öl, Gas und Kohle ersetzen.
- Umgang mit Rohstoffen: Dinge sollen länger genutzt, repariert, wiederverwendet und am Ende recycelt werden, statt sie wegzuwerfen.
- Wandel bei Verkehr und Wärme: Mehr elektrische Fahrzeuge, ein stärkerer öffentlicher Nahverkehr sowie moderne Heizungen wie Wärmepumpen und gute Dämmung sollen Energie sparen und den Ausstoß von Schadstoffen senken.
- Pflege von Böden und Natur: Eine schonende Landwirtschaft, mehr Artenvielfalt und der Schutz von Mooren und Wäldern helfen, Kohlenstoff zu binden und das Klima zu stabilisieren.
Ziel der neuen Regel mit den einschränkenden öffentlichen Aussagen ist es, Täuschung zu verhindern
Kontrolliert wird die Anwendung von den Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörden sowie im Streitfall von Gerichten. Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Unterlassungen und Geldbußen.
Na, dann: Ab nun muss jede Umwelt‑ oder Klimaaussage konkret, belegt, prüfbar und transparent sein und zwar von allen Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in der EU verkaufen. Auch Verpackungen und Werbemittel von Bestandsprodukten müssen bis zu diesem Stichtag angepasst werden.
Damit sollen fünf Bereiche besonders reguliert werden:
- "Nachhaltig" bzw."umweltfreundlich" darf nur noch mit nachweisbarer Umweltleistung genutzt werden.
- Eigene (erfundene) Labels ohne öffentlich anerkanntes Zertifizierungssystem sind unzulässig.
- Das Wort klimaneutral“ ist verboten, wenn das allein mit Ausgleichsmaßnahmen (Kompensation) erreicht wird. Es müssen tatsächlich Emissionen bei der Herstellung und Entsorgung des Produkts nachweisbar auf ein Minimum reduziert worden sein.
- Umweltvorteile einzelner Produktteile dürfen nicht auf das ganze Produkt übertragen werden.
- Zukunftsversprechen müssen durch messbare Pläne, klare Ziele und externe Prüfung belegt sein.
Da staunt man ganz schön! Das Ganze kommt einem vor wie Erziehungsregeln für Unternehmen. Wer sich nicht daran hält, bekommt zwar keinen „Stubenarrest“, sondern muss mit Abmahnungen und Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes rechnen. Zum Beispiel sind das bei 1.000.000 Euro (1 Million Euro) Umsatz genau 40.000 Euro.
Den Rest verbucht die unbrave Firma anderweitig = 960.000 Euro
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Quelle Text: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de